Klarheit bei Testungen für Proben und Veranstaltungen

Aktualisierter Stand vom 30.08.2021

Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg hat auf Grundlage der Corona-Verordnung vom 25.6. nun eine Ausführung herausgegeben, die besonders im Bereich der Testungen für Proben und Veranstaltungen Klarheit bringt.

Die beiden Landesverbände in Baden-Württemberg (Bund Deutscher Blasmusikverbände e.V. und Blasmusikverband Baden-Württemberg) haben mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) ein Musterhygienekonzept sowie eine Öffnungsstufen-Matrix entwickelt und aktualisiert. In beiden Dokumenten werden die Bereiche „Veranstaltung“, „Proben“ und „Unterricht“ von Musikvereinen dargestellt.

Diese Dokumente finden Sie hier:

Die Ergebnisse basieren auf den Erkenntnissen des Kompetenznetzwerks Neustart Amateurmusik, in dem die BDMV und die DBJ mitarbeiten, und sind mit dem Bund Deutscher Blasmusikverbände sowie dem Blasmusikverband Baden-Württemberg abgestimmt.

Zusätzlich stellen die Verbände eine Vorlage „Bescheinigung geimpft-genesen“ sowie eine Beispielliste für CO2-Messgeräte.

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) hat zusätzlich ein Infoschreiben zur Corona-Verordnung „Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen“ herausgegeben, das uns dieser freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.