Allgemeine Infos

Die Selbstwahlliste Spielleutemusik der BDMV dient als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk für Wertungs- und Kritikspiele. Werke, die in der Liste nicht aufgelistet sind, müssen wie bisher dem zuständigen Landesmusikdirektor bzw. Verbandsdirigenten zur Zwischeneinstufung vorgelegt werden.

Diese Selbstwahlliste wird jährlich überarbeitet und durch Neuaufnahmen ergänzt. Dabei können einzelne Werke auch umgestuft oder gestrichen werden. Im jeweiligen Wertungs- oder Kritikspieljahr darf ausschließlich die für das laufende Jahr geltende Selbstwahlliste verwendet werden.

Der 31.12. ist jährlich Stichtag zur Einreichung von Musiktiteln.

Richtlinien und Informationen zur Vorgehensweise:


Antragsformulare:


Adressenverzeichnis der Verlage: