Pressemitteilungen

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände steht geschlossen hinter seinem Präsidium

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände steht geschlossen hinter seinem Präsidium

FULDA – Paul Lehrieder MdB bleibt auch in den kommenden Jahren Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. (BDMV) – Bei der Delegiertenversammlung wurde der langjährige Präsident erneut wiedergewählt. Auch die Vizepräsidenten erhielten den eindeutigen Vertrauensbeweis der Delegierten aus den angeschlossenen Verbänden. So bleiben der 1. Vizepräsident Michael Weber und die Vizepräsidenten Ernst Oestreicher, Kay Prieß und Dr. Nicolas Ruegenberg weiterhin im Amt. Neu gewählt wurde Vizepräsidentin Sonja Lenz vom Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW).

Wie die Präsidenten wurde auch Bundesschatzmeisterin Ursula Anlauf wiedergewählt. Bundesmusikdirektor Blasmusik Heiko Schulze wurde ebenfalls im Amt bestätigt. Den bisher kommissarischen Bundesmusikdirektor Spielleutemusik Frank Bott wählten die Delegierten nun offiziell in sein Amt.

Bei den anderen Fachbereichen wurde Dietmar Anlauf als Vorsitzender des Fachbereichs Öffentlichkeitsarbeit in seinem Amt bestätigt. Einen Wechsel gab es beim Fachbereich EDV/Neue Medien: Bisher hatte Olaf Bräutigam die Leitung kommissarisch inne, er wird nun Stellvertreter. Die Leitung übernimmt Olaf Biermann aus Nordrhein-Westfalen. Zudem soll die Umbenennung des Fachbereichs in Fachbereich IT geprüft werden.

„Wir sind gut aufgestellt und für die kommenden Herausforderungen vorbereitet“, sagte 1. Vizepräsident Michael Weber im Anschluss an die Wahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Delegiertenversammlung war die Einstimmung auf das 7. Deutsche Musikfest, das im kommenden Jahr vom 29. Mai bis 1. Juni in Ulm und Neu-Ulm stattfinden wird. „Wir haben bereits einen Tag nach der Freischaltung über zehn Anmeldungen, das lässt darauf schließen, dass ein großes Interesse für die Veranstaltung besteht“, fasste Michael Weber, 1. Vizepräsident, zusammen.

Darüber hinaus wurden die üblichen Regularien, wie der Beschluss über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan des Verbandes, durchgeführt.

Onlineanmeldung für das Deutsche Musikfest 2025 startet!

Onlineanmeldung für das Deutsche Musikfest 2025 startet!

Ab dem 01.03.24  können sich Vereine und Orchester anmelden

Ulm. Vereine und Orchester können sich ab heute, 01.03.2024, zur Teilnahme am Deutschen Musikfest von Donnerstag, 29.05. bis Sonntag, 01.06.2025 in Ulm und Neu-Ulm anmelden. Unter www.deutsches-musikfest.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Teilnehmer/Anmeldung“ das Formular zur Onlineregistrierung.

Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich und dient der Erhebung von Orchesterdaten und Teilnahme- bzw. Übernachtungswünschen. Außerdem kann jedes Orchester festlegen, an welchen Veranstaltungsformaten (Wettbewerbe, Wertungsspiele etc.) es teilnehmen möchte. Des Weiteren sind das Rahmenprogramm, alle Richtlinien für die Wettbewerbe und Wertungsspiele sowie, falls gefordert, die Pflichtstücke auf der Website zu finden.

Der aktuelle Anmeldestand der registrierten Teilnehmer wird auf der Website vorgestellt und laufend aktualisiert.

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. freut sich auf zahlreiche Anmeldungen und auf ein stimmungsvolles und fröhliches Musikfest unter dem Motto „Musik baut Brücken“ in Ulm und Neu-Ulm.

(v.l.n.r.): Ralph Eisenhauer, Paul Lehrieder MdB, Harald Stütz, Anita Huhn, Markus Herrmann, Ursula Anlauf, Kay Prieß, Andreas Kniehl, Michael Weber

Jahresgespräch zwischen BDMV und SV SparkassenVersicherung

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) und SV SparkassenVersicherung beschließen Umstellung auf kundenfreundlicheres Bedingungswerk

Am 23.11.2023 fand das diesjährige Jahresgespräch zwischen BDMV und SV SparkassenVersicherung statt. Es konnte für 2023 eine positive Bilanz gezogen und weitere Verbesserungen für 2024 beschlossen werden.

Einmal im Jahr treffen sich der Vorstand der SV SparkassenVersicherung, ein Vertreter der Paten sowie das geschäftsführende Präsidium und die Geschäftsführung der BDMV zum Austausch. Es soll nicht nur ein Feedback des aktuellen Geschäftsjahres gegeben, sondern auch Optimierungsmöglichkeiten für die Folgejahre besprochen werden.

Auch im Jahr 2024 werden statt der bislang vorhandenen fünf Kombinationen nur noch drei Summen-Kombinationen im Bereich der Unfallversicherung angeboten: Basis – Top – Premium. Die versicherten Vereine erhalten automatisch die höheren Versicherungssummen zum bisherigen Beitrag bzw. die Versicherungssummen der bisherigen Kombinationen ´B‘ und ´E´ zum günstigeren Beitrag. Neben den aktiven Mitgliedern der versicherten Vereine gelten die höheren Versicherungssummen auch für die Helfer bei Veranstaltungen. Das gilt in gleichem Maße auch für ehrenamtliche und teilweise Vereinsfremde, die im Auftrag des versicherten Vereins tätig sind. Im Ergebnis profitieren alle Vereine von zum Teil deutlich verbesserten Leistungen.

Im Jahr 2024 soll darüber hinaus auch die Aktualisierung der Rahmenverträge begonnen werden, sodass ein Inkrafttreten zum 01.01.2025 erfolgen kann. Hauptaugenmerk ist vor allem ein kundenfreundlicheres Bedingungswerk.

Die Geschäftsführerin der BDMV, Anita Huhn, betont: „Die SV SparkassenVersicherung ist ein wichtiger Kooperationspartner, mit dem wir stetig an der Leistungsverbesserung des Versicherungsangebots arbeiten. Dass dies so niederschwellig funktioniert ist ein Zeichen der Wertschätzung der Amateurmusik und ein großer Glücksfall für unsere Verbände und Vereine, für die wir uns auch im Namen unserer Mitglieder bedanken!“

Auch Ralph Eisenhauer, Vorstand der SV SparkassenVersicherung, bedankt sich für das bereits seit vielen Jahren bestehende partnerschaftliche Miteinander.

Bund setzt Amateurmusikfonds mit 4,6 Mio. EUR fort

Bund setzt Amateurmusikfonds mit 4,6 Mio. EUR fort

Bundeshaushalt 2024

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 16. November 2023 weitere Mittel für den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. EUR beschlossen.

Aus seinem Engagement für die Jugendarbeit weiß unser Präsident Paul Lehreider: „Amateurmusik sollte stärker politisch gefördert werden. Sie ist ein grundlegender Bestandteil des zivilgesellschaftlichen Engagements und bildet kulturelle Vielfalt ab. Die Chöre und Kapellen ermöglichen Kindern und Jugendlichen einen ersten Zugang zur Musik. Sie leisten in den Städten und Gemeinden einen wichtigen Beitrag für den gemeinsamen Zusammenhalt und leben Demokratie in bester Art und Weise.“

Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. sagt: „Dass der Amateurmusikfonds für das nächste Jahr 4,6 Mio. EUR für seine Arbeit erhält, ist ein wichtiges Zeichen: Der Amateurmusikfonds geht weiter. Und damit eine gezielte Mehrinvestition in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dahinter steht das Bekenntnis der Bundesregierung für die Musik- und Kulturförderung in ihrer ganzen Vielfalt und Breite.“

Mit den zusätzlichen Mitteln für das Haushaltsjahr 2024 kann im Frühjahr eine neue Ausschreibungsrunde starten, deren Förderphase dann auch die für die Amateurmusik so wichtige Advents- und Weihnachtszeit miteinschließt.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) dankt besonders den haushaltspolitischen Sprechern der Ampel-Koalition Dennis Rohde (SPD), Otto Fricke (FDP) und Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), die den Amateurmusikfonds als gemeinsames Projekt in der Bereinigungssitzung beantragt und beschlossen haben. Ebenso freut sich der Dachverband der Amateurmusik über die Unterstützung der Idee des Fonds durch Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die LINKE, die damit wiederholt ihre Wertschätzung für das Amateurmusizieren zum Ausdruck gebracht haben. Der BMCO bedankt sich zudem für die fachliche und politische Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Kulturstaatsministerin Claudia Roth, sowie ihrem ganzen Mitarbeiterstab.

Der Bundesmusikverband dankt für den kontinuierlichen Einsatz für die Fortführung des Amateurmusikfonds insbesondere den Präsidenten zweier BMCO-Mitgliedsverbände: Bundespräsident a.D. Christian Wulff (Deutscher Chorverband) und unserem Präsidenten Paul Lehrieder MdB sowie dem kulturpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Helge Lindh MdB, der während der Pandemie den digitalen Runden Tisch Amateurmusik etabliert hatte und nicht zuletzt stellvertretend für die Fraktionen im Kulturausschuss deren Vorsitzender Katrin Budde MdB (SPD).

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, war die Einrichtung eines Amateurmusikfonds im November 2022 ein historischer Meilenstein. Der Deutsche Bundestag schuf damit eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Anliegen des Amateurmusikfonds ist, wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne zu bringen, die Strukturen der Amateurmusik nach den weiterhin spürbaren Folgen der Corona-Pandemie in der Fläche zu sichern und Musikensembles dabei zu unterstützen, sich neuen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen.

Enorme Resonanz auf erste Ausschreibungsrunde
In nur zehn Wochen wurden in einer ersten Ausschreibungsrunde des Amateurmusikfonds bis zum 10. Oktober 2023 insgesamt 840 Projektideen in Höhe von 11,5 Mio. EUR eingereicht. Das rege Interesse am deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds (nur 3,73 Mio. EUR stehen aktuell für die Projektförderung zur Verfügung) zeigt den dringenden Förderbedarf im Amateurmusikbereich auf.

Aufgrund der großen Nachfrage hatte sich der Bundesmusikverband in den letzten Monaten für eine Verstetigung des Fonds eingesetzt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) unter https://bundesmusikverband.de/.

Amateurmusikfonds startet mit erster Ausschreibung für Projektförderung

Amateurmusikfonds startet mit erster Ausschreibung für Projektförderung

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Mio. EUR bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.

Der BMCO hat sich bei der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. für die konstruktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung des Amateurmusikfonds und im speziellen bei ihrem Präsidenten Paul Lehrieder, MdB für die engagierte politische Unterstützung, bedankt.

Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbarer machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.

Projekte können sich bspw. der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demographie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (z.B. Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartner*innen aus anderen Bereichen.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 75.000 EUR erhalten.

Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1.1.2024 beginnen und höchstens bis zum 15.10.2024 dauern.

Im Zentrum des Fonds steht die Projektförderung. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 3,75 Mio. EUR zur Verfügung. Daneben widmen sich zwei kleinere Programmbereiche der Erarbeitung von Zukunftskonzepten zu Themen wie u.a. Bildung, Engagement und Gesundheit sowie der verstärkten Sichtbarmachung der Vielfalt der Amateurmusikszene.

Der Amateurmusikfonds ergänzt die bisherigen Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.

Ausbau des Versicherungsschutzes

Ausbau des Versicherungsschutzes

8. Patenveranstaltung der SV SparkassenVersicherung AG und der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.

Seit mehr als 50 Jahren bietet die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) ihren Mitgliedsvereinen über spezielle Rahmenverträge mit der SV SparkassenVersicherung AG (SV) individuell auf die Belange der Musikvereine zugeschnittenen Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen an. Die Rahmenverträge umfassen die wichtigsten Versicherungen, die ein Verein benötigt, um seine eigene Existenz und seine Mitglieder während ihren Aktivitäten für den Verein abzusichern.

Sogenannte „Paten“ fungieren als Multiplikatoren und tragen aktuelle Themen aus den Mitgliedsvereinen an die SV heran und informieren natürlich die Mitgliedsvereine des jeweiligen Landesverbands zu den Diskussionsergebnissen. Einmal im Jahr veranstaltet die SV ein persönliches Zusammenkommen mit den Paten, um diesen Informationsaustausch zu gewährleisten.

Die 8. Patenveranstaltung fand vom 23. bis 24. Juni im Musikzentrum Baden-Württemberg statt. Thematisiert wurde unter anderem die Tarifanpassung im Bereich Veranstaltungen: Bei der Mitversicherung von Veranstaltungen waren bislang vier Deckungsstufen vorgesehen. Künftig entfällt die Absicherungsmöglichkeit in den Deckungsstufen 1 bis 3 und dadurch ist automatisch die höchste Deckungsstufe 4 versichert. Damit sind nun alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzert-reisen/Freizeiten über 3 Tage und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken (z.B. auch die Beteiligung mit einem Verkaufsstand an einem Stadtfest oder Weihnachtsmarkt) versichert!

Bei der 7. Patenveranstaltung wurden die Eckpunkte der Pauschalen Musikinstrumente-Versicherung verabschiedet, bei der diesjährigen Patenveranstaltung konnte ein erstes positives Resümee gezogen werden: Versichert sind dabei Musikinstrumente aller Art einschließlich Noten, Ständer, Kästen und Futterale, die dem versicherten Verein oder den aktiven Mitgliedern gehören und zu Vereinszwecken genutzt werden. Ebenfalls versichert sind kleinere vereinseigene Beschallungs- und Verstärkeranlagen (bis zur Versicherungssumme). Deckungserweiterungen für geliehene, gemietete und geleaste Sachen gelten weiterhin (auch wenn nicht im Flyer erwähnt). Besonders positiv wird der geringe administrative Aufwand wahrgenommen: Der Jahres-Grundbeitrag je Verein liegt bei 200 €, dazu kommt ein Zusatzbeitrag je aktivem Mitglied von jährlich 10 €.  Insgesamt wurden bis Ende Mai 68 Vertragsabschlüsse verzeichnet. Haben auch Sie Interesse?  Sprechen Sie uns gerne an!

Änderung des Vereinsrechts beschlossen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung möglich

Änderung des Vereinsrechts beschlossen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung möglich

Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert. Der Gesetzgeber will erreichen, dass vor allem kleinere Vereine keine Satzungsänderungen durchführen müssen, um auch nach Auslaufen der Coronasonderregelungen weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können. Die Regelung tritt demnächst in Kraft.

Der neu eingefügte § 32 Abs. 2 BGB lautet:
„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“

Im Wesentlichen werden drei Dinge geregelt:

  • Es kann immer – auch ohne entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Satzungsregelung – zu einer hybriden Mitgliederversammlung einberufen werden. Bei einer hybriden Mitgliederversammlung haben die Mitglieder aber ein Wahlrecht zwischen Teilnahme in Präsenz und Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation. Über die Einberufung einer hybriden Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich der Vorstand. Die Zuständigkeit kann durch Satzungsregelung aber auch einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.
  • Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur im Wege elektronischer Kommunikation möglich ist (virtuelle Mitgliederversammlung). Eine Präsenzteilnahme ist dann nicht möglich (kein Wahlrecht). Die Einberufung einer virtuellen Mitgliederversammlung ist dem Vorstand nur nach vorherigem Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Der Beschluss kann eine einmalige Versammlung betreffen oder auf unbestimmte Zeit Geltung entfalten (sog. Vorratsbeschluss).
  • Sowohl bei hybrider als auch bei elektronischer Kommunikation muss bei der Einberufung angeben, wie die Mitglieder ihre Rechte (Antrags-, Rede- und Stimmrechte) im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können – sprich: Videokonferenz, Telefonisch, Abstimmungstool, Chat usw.

Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB).

Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen. Hierbei müssen Vereine aber insbesondere Folgendes beachten:

  • Die Mitglieder haben bei hybriden Mitgliederversammlungen bis zu Beginn der Mitgliederversammlung grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Teilnahme in Präsenz oder mittels elektronischer Kommunikation. Der Verein muss daher sowohl ausreichend Räumlichkeiten für eine Präsenzteilnahme aller Mitglieder als auch die Technik für eine Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation vorhalten.
  • Eine verbindliche Anmeldefrist ist nur in sehr engen Grenzen zulässig und müsste in der Satzung oder Geschäftsordnung geregelt werden.
  • Der Beschluss zur virtuellen Mitgliederversammlung muss wirksam und nachweisbar sein. Sonst sind im Streitfall grundsätzlich alle Beschlüsse der virtuellen Versammlungen unwirksam.

Der Gesetzgeber hat zudem bewusst darauf verzichtet, die Art der „elektronischen Kommunikation“ weiter zu qualifizieren. So soll neben der Videokonferenz auch die Teilnahme per Chat möglich sein.

Vereine können weiterhin eigene Satzungsregelungen zu hybriden und virtuellen Versammlungen treffen. Hier können Vereine die Regelungen sowohl enger fassen (z.B. Ausschluss von hybriden Versammlungen) als auch ausweiten (z.B. rein virtuelle Versammlung auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung).

Wie bei den meisten Satzungsregelungen gibt es hier keinen allgemeingültigen Lösung. Auch ohne spezielle Satzungsregelung sollten Vereine die Satzung und ggf. die Geschäftsordnung auf die Kompatibilität zur neuen gesetzlichen Regelung überprüfen, um die reibungslose Anwendung der neuen Regelung sicherzustellen.

Startschuss für 7. Deutsches Musikfest 2025 in Ulm und Neu-Ulm

Startschuss für 7. Deutsches Musikfest 2025 in Ulm und Neu-Ulm

Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger, Oberbürgermeister Gunter Czisch und BDMV-Präsident Paul Lehrieder MdB unterzeichnen Vertrag

Ulm. Im Foyer des Ulmer Rathauses unterzeichneten heute der Präsident der BDMV, Paul Lehrieder MdB, und der Oberbürgermeister der Stadt Ulm Gunter Czisch sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Neu-Ulm Katrin Albsteiger den Kooperationsvertrag zur Ausrichtung des Deutschen Musikfests 2025. Damit ist es nun offiziell, dass das Deutsche Musikfest 2025 vom 29.05. bis zum 01.06.2025 in den Städten Ulm und Neu-Ulm stattfindet.

Mit der feierlichen Unterzeichnung beginnen die Städte Ulm und Neu-Ulm gemeinsam mit der BDMV als Veranstalter und den beiden Mitgliedsverbänden Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW) und Allgäu-Schwäbischer Musikbund (ASM) als Mitorganisatoren mit den Vorbereitungsmaßnahmen für das 7. Deutsche Musikfest.“ Mit dem heutigen Tag geht auch die Homepage zum Deutschen Musikfest online und ist unter https://www.deutsches-musikfest.de/ erreichbar. Sie wird nun schrittweise mit Inhalten gefüllt werden.

Erstmals gelingt es, ein Fest gleichzeitig in zwei Bundesländern (Bayern und Baden-Württemberg), zwei Städten und mit zwei Verbänden zu feiern. Die gemeinsame Ausrichtung ist eine gute Gelegenheit für die beiden Landesverbände BVBW und ASM, Hand in Hand zu arbeiten. Unter dem Motto „zwei Städte – zwei Verbände – ein Fest“ hatten sich Ulm und Neu-Ulm auf die Ausschreibung beworben. Sie kombinieren alles, was man als Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker beim Deutschen Musikfest erwarten kann.

Die durch die Donau getrennten Städte sind in Kultur und Musikwesen umso vereinter: So haben beide eine reiche und vielfältige Kulturszene und bieten alles an, was die Herzen des Kulturpublikums höherschlagen lässt. Damit werden beim Deutschen Musikfest nicht nur ideell, sondern auch wirklich Brücken gebaut, denn beide Städte werden gleichermaßen ins Fest-Geschehen eingebunden sein.

„Das Deutsche Musikfest 2025 soll ein Fest für alle Amateurmusikerinnen und

Amateurmusiker in ganz Deutschland werden, ein Fest das Grenzen überwindet, Freundschaften schließt und Musikerinnen und Musiker aus der ganzen Republik in ihrer Leidenschaft vereint“, so BDMV-Präsident Paul Lehrieder MdB.

„Neben professionellen Ensembles bilden zahlreiche Musikvereine, Chöre und Orchester das musikalische Rückgrat unserer Region. Die Vielzahl an ehrenamtlich engagierten und passionierten Amateurmusiker*innen vor Ort haben uns darin bestärkt, die Rolle der Gastgeberstädte anzunehmen“ so Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm.

Katrin Albsteiger, Oberbürgermeisterin der Stadt Neu-Ulm: „Die Donau mag in Ulm / Neu-Ulm eine Grenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg darstellen, aber für uns ist sie vor allem ein Symbol der Verbindung. Das Deutsche Musikfest 2025 wird nicht nur ein großartiges Ereignis für die Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm, sondern vor allem auch für die Musikerinnen und Musiker unserer beiden Städte. Denn die Ensembles und Vereine sind das schlagende und klingende musikalische Herz unserer Gesellschaft. Wir freuen uns sehr darauf, in der für unsere beiden Städte bekannt guten württembergisch-bayerischen Zusammenarbeit das Musikfest im Jahr 2025 ausrichten zu dürfen“.

Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.

Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm neben kommunalen Angeboten auch

  • Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mit Hilfe von Trägern umsetzen (Feld 1a) sowie
  • Einzelprojekte, die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1b).

Bewerben können sich nicht nur einzelne Jugendliche, antragsberechtigt sind auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Vereine) mit Sitz in Deutschland. Sofern ein Träger die Förderung beantragt ist es wichtig zu belegen, dass durch das Projekt auch Kinder in Risikolagen erreicht werden.

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung pro Projekt liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Anträge können ab dem  01.02.2023 über ein Web-Portal gestellt werden. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Weitere Informationen gibt es auf: https://www.das-zukunftspaket.de/

Hilfen für Musikvereine - Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) und SV SparkassenVersicherung beschließen Leistungsverbesserungen

Hilfen für Musikvereine – Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) und SV SparkassenVersicherung beschließen Leistungsverbesserungen

Die steigenden Energiepreise und die Inflationsrate belasten Verbraucher ungemein und die Existenz vieler Musikvereine wird dadurch bedroht. Die BDMV und die SV SparkassenVersicherung besprechen im Jahresgespräch vom 17.11.2022 Leistungsverbesserungen und die Senkung von administrativem Aufwand!

Auch im Jahr 2023 werden statt der bislang vorhandenen fünf Kombinationen nur noch drei Summen-Kombinationen im Bereich der Unfallversicherung angeboten: Basis – Top – Premium. Die versicherten Vereine erhalten automatisch die höheren Versicherungssummen zum bisherigen Beitrag bzw. die Versicherungssummen der bisherigen Kombinationen ´B‘ und ´E´ zum günstigeren Beitrag. Neben den aktiven Mitgliedern der versicherten Vereine gelten die höheren Versicherungssummen auch für die Helfer bei Veranstaltungen. Das gilt in gleichem Maße auch für ehrenamtliche und teilweise Vereinsfremde, die im Auftrag des versicherten Vereins tätig sind. Im Ergebnis profitieren alle Vereine von zum Teil deutlich verbesserten Leistungen.

Seit dem 1. Juli 2022 ist neben der klassischen Version mit Einzelanmeldung auch die neue pauschale Musikinstrumente-Versicherung am Markt. Der Jahresgrundbeitrag je Verein beträgt 200 EUR. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag je aktivem Mitglied von jährlich 10 EUR. An- oder Änderungsmeldung der einzelnen

Musikinstrumente entfallen ebenso wie das Führen von Instrumentenlisten. Somit ist mit der pauschalen Musikinstrumente-Versicherung ohne großen administrativen Aufwand ein umfassender Versicherungsschutz gegeben.

Zum 1. Januar 2023 wird es eine Ausweitung des Versicherungsschutzes bei der Veranstaltungsversicherung geben:  Während aktuell noch bei Abschluss der Versicherung die Kategorie der zu versichernden Veranstaltungen angegeben werden muss, werden hier zukünftig alle öffentlichen Veranstaltungen mit Zusatzrisiken („Art 4“) sowie Konzertreisen, Freizeiten und Altpapier-Sammlungen versichert sein. Durch die Umstellung kann nicht nur eine Unterversicherung verhindert, sondern auch ein günstiger Beitrag von 127,70 EUR angeboten werden. Wir werden mit der Rechnungsstellung der Jahresrechnung 2023 einen Textbaustein kommunizieren, welcher den Vereinen als Information weitergereicht werden kann.

Die Geschäftsführerin der BDMV, Anita Huhn, betont: „Die SV SparkassenVersicherung ist ein wichtiger Kooperationspartner, mit dem wir stetig an der Leistungsverbesserung des Versicherungsangebots arbeiten. Dass sich dies mit dem Abbau von administrativem Aufwand kombinieren lässt, ist ein großer Glücksfall, für den wir uns auch im Namen unserer Mitglieder bedanken!“