
Änderung des Vereinsrechts beschlossen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung möglich
Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert. Der Gesetzgeber will erreichen, dass vor allem kleinere Vereine keine Satzungsänderungen durchführen müssen, um auch nach Auslaufen der Coronasonderregelungen weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können. Die Regelung tritt demnächst in Kraft.
Der neu eingefügte § 32 Abs. 2 BGB lautet:
„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“
Im Wesentlichen werden drei Dinge geregelt:
- Es kann immer – auch ohne entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Satzungsregelung – zu einer hybriden Mitgliederversammlung einberufen werden. Bei einer hybriden Mitgliederversammlung haben die Mitglieder aber ein Wahlrecht zwischen Teilnahme in Präsenz und Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation. Über die Einberufung einer hybriden Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich der Vorstand. Die Zuständigkeit kann durch Satzungsregelung aber auch einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.
- Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur im Wege elektronischer Kommunikation möglich ist (virtuelle Mitgliederversammlung). Eine Präsenzteilnahme ist dann nicht möglich (kein Wahlrecht). Die Einberufung einer virtuellen Mitgliederversammlung ist dem Vorstand nur nach vorherigem Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Der Beschluss kann eine einmalige Versammlung betreffen oder auf unbestimmte Zeit Geltung entfalten (sog. Vorratsbeschluss).
- Sowohl bei hybrider als auch bei elektronischer Kommunikation muss bei der Einberufung angeben, wie die Mitglieder ihre Rechte (Antrags-, Rede- und Stimmrechte) im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können – sprich: Videokonferenz, Telefonisch, Abstimmungstool, Chat usw.
Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB).
Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen. Hierbei müssen Vereine aber insbesondere Folgendes beachten:
- Die Mitglieder haben bei hybriden Mitgliederversammlungen bis zu Beginn der Mitgliederversammlung grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Teilnahme in Präsenz oder mittels elektronischer Kommunikation. Der Verein muss daher sowohl ausreichend Räumlichkeiten für eine Präsenzteilnahme aller Mitglieder als auch die Technik für eine Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation vorhalten.
- Eine verbindliche Anmeldefrist ist nur in sehr engen Grenzen zulässig und müsste in der Satzung oder Geschäftsordnung geregelt werden.
- Der Beschluss zur virtuellen Mitgliederversammlung muss wirksam und nachweisbar sein. Sonst sind im Streitfall grundsätzlich alle Beschlüsse der virtuellen Versammlungen unwirksam.
Der Gesetzgeber hat zudem bewusst darauf verzichtet, die Art der „elektronischen Kommunikation“ weiter zu qualifizieren. So soll neben der Videokonferenz auch die Teilnahme per Chat möglich sein.
Vereine können weiterhin eigene Satzungsregelungen zu hybriden und virtuellen Versammlungen treffen. Hier können Vereine die Regelungen sowohl enger fassen (z.B. Ausschluss von hybriden Versammlungen) als auch ausweiten (z.B. rein virtuelle Versammlung auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung).
Wie bei den meisten Satzungsregelungen gibt es hier keinen allgemeingültigen Lösung. Auch ohne spezielle Satzungsregelung sollten Vereine die Satzung und ggf. die Geschäftsordnung auf die Kompatibilität zur neuen gesetzlichen Regelung überprüfen, um die reibungslose Anwendung der neuen Regelung sicherzustellen.

Startschuss für 7. Deutsches Musikfest 2025 in Ulm und Neu-Ulm
Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger, Oberbürgermeister Gunter Czisch und BDMV-Präsident Paul Lehrieder MdB unterzeichnen Vertrag
Ulm. Im Foyer des Ulmer Rathauses unterzeichneten heute der Präsident der BDMV, Paul Lehrieder MdB, und der Oberbürgermeister der Stadt Ulm Gunter Czisch sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Neu-Ulm Katrin Albsteiger den Kooperationsvertrag zur Ausrichtung des Deutschen Musikfests 2025. Damit ist es nun offiziell, dass das Deutsche Musikfest 2025 vom 29.05. bis zum 01.06.2025 in den Städten Ulm und Neu-Ulm stattfindet.
Mit der feierlichen Unterzeichnung beginnen die Städte Ulm und Neu-Ulm gemeinsam mit der BDMV als Veranstalter und den beiden Mitgliedsverbänden Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW) und Allgäu-Schwäbischer Musikbund (ASM) als Mitorganisatoren mit den Vorbereitungsmaßnahmen für das 7. Deutsche Musikfest.“ Mit dem heutigen Tag geht auch die Homepage zum Deutschen Musikfest online und ist unter https://www.deutsches-musikfest.de/ erreichbar. Sie wird nun schrittweise mit Inhalten gefüllt werden.
Erstmals gelingt es, ein Fest gleichzeitig in zwei Bundesländern (Bayern und Baden-Württemberg), zwei Städten und mit zwei Verbänden zu feiern. Die gemeinsame Ausrichtung ist eine gute Gelegenheit für die beiden Landesverbände BVBW und ASM, Hand in Hand zu arbeiten. Unter dem Motto „zwei Städte – zwei Verbände – ein Fest“ hatten sich Ulm und Neu-Ulm auf die Ausschreibung beworben. Sie kombinieren alles, was man als Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker beim Deutschen Musikfest erwarten kann.
Die durch die Donau getrennten Städte sind in Kultur und Musikwesen umso vereinter: So haben beide eine reiche und vielfältige Kulturszene und bieten alles an, was die Herzen des Kulturpublikums höherschlagen lässt. Damit werden beim Deutschen Musikfest nicht nur ideell, sondern auch wirklich Brücken gebaut, denn beide Städte werden gleichermaßen ins Fest-Geschehen eingebunden sein.
„Das Deutsche Musikfest 2025 soll ein Fest für alle Amateurmusikerinnen und
Amateurmusiker in ganz Deutschland werden, ein Fest das Grenzen überwindet, Freundschaften schließt und Musikerinnen und Musiker aus der ganzen Republik in ihrer Leidenschaft vereint“, so BDMV-Präsident Paul Lehrieder MdB.
„Neben professionellen Ensembles bilden zahlreiche Musikvereine, Chöre und Orchester das musikalische Rückgrat unserer Region. Die Vielzahl an ehrenamtlich engagierten und passionierten Amateurmusiker*innen vor Ort haben uns darin bestärkt, die Rolle der Gastgeberstädte anzunehmen“ so Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm.
Katrin Albsteiger, Oberbürgermeisterin der Stadt Neu-Ulm: „Die Donau mag in Ulm / Neu-Ulm eine Grenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg darstellen, aber für uns ist sie vor allem ein Symbol der Verbindung. Das Deutsche Musikfest 2025 wird nicht nur ein großartiges Ereignis für die Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm, sondern vor allem auch für die Musikerinnen und Musiker unserer beiden Städte. Denn die Ensembles und Vereine sind das schlagende und klingende musikalische Herz unserer Gesellschaft. Wir freuen uns sehr darauf, in der für unsere beiden Städte bekannt guten württembergisch-bayerischen Zusammenarbeit das Musikfest im Jahr 2025 ausrichten zu dürfen“.

Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“
Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.
Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm neben kommunalen Angeboten auch
- Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mit Hilfe von Trägern umsetzen (Feld 1a) sowie
- Einzelprojekte, die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1b).
Bewerben können sich nicht nur einzelne Jugendliche, antragsberechtigt sind auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Vereine) mit Sitz in Deutschland. Sofern ein Träger die Förderung beantragt ist es wichtig zu belegen, dass durch das Projekt auch Kinder in Risikolagen erreicht werden.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung pro Projekt liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Anträge können ab dem 01.02.2023 über ein Web-Portal gestellt werden. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.
Weitere Informationen gibt es auf: https://www.das-zukunftspaket.de/

Hilfen für Musikvereine – Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) und SV SparkassenVersicherung beschließen Leistungsverbesserungen
Die steigenden Energiepreise und die Inflationsrate belasten Verbraucher ungemein und die Existenz vieler Musikvereine wird dadurch bedroht. Die BDMV und die SV SparkassenVersicherung besprechen im Jahresgespräch vom 17.11.2022 Leistungsverbesserungen und die Senkung von administrativem Aufwand!
Auch im Jahr 2023 werden statt der bislang vorhandenen fünf Kombinationen nur noch drei Summen-Kombinationen im Bereich der Unfallversicherung angeboten: Basis – Top – Premium. Die versicherten Vereine erhalten automatisch die höheren Versicherungssummen zum bisherigen Beitrag bzw. die Versicherungssummen der bisherigen Kombinationen ´B‘ und ´E´ zum günstigeren Beitrag. Neben den aktiven Mitgliedern der versicherten Vereine gelten die höheren Versicherungssummen auch für die Helfer bei Veranstaltungen. Das gilt in gleichem Maße auch für ehrenamtliche und teilweise Vereinsfremde, die im Auftrag des versicherten Vereins tätig sind. Im Ergebnis profitieren alle Vereine von zum Teil deutlich verbesserten Leistungen.
Seit dem 1. Juli 2022 ist neben der klassischen Version mit Einzelanmeldung auch die neue pauschale Musikinstrumente-Versicherung am Markt. Der Jahresgrundbeitrag je Verein beträgt 200 EUR. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag je aktivem Mitglied von jährlich 10 EUR. An- oder Änderungsmeldung der einzelnen
Musikinstrumente entfallen ebenso wie das Führen von Instrumentenlisten. Somit ist mit der pauschalen Musikinstrumente-Versicherung ohne großen administrativen Aufwand ein umfassender Versicherungsschutz gegeben.
Zum 1. Januar 2023 wird es eine Ausweitung des Versicherungsschutzes bei der Veranstaltungsversicherung geben: Während aktuell noch bei Abschluss der Versicherung die Kategorie der zu versichernden Veranstaltungen angegeben werden muss, werden hier zukünftig alle öffentlichen Veranstaltungen mit Zusatzrisiken („Art 4“) sowie Konzertreisen, Freizeiten und Altpapier-Sammlungen versichert sein. Durch die Umstellung kann nicht nur eine Unterversicherung verhindert, sondern auch ein günstiger Beitrag von 127,70 EUR angeboten werden. Wir werden mit der Rechnungsstellung der Jahresrechnung 2023 einen Textbaustein kommunizieren, welcher den Vereinen als Information weitergereicht werden kann.
Die Geschäftsführerin der BDMV, Anita Huhn, betont: „Die SV SparkassenVersicherung ist ein wichtiger Kooperationspartner, mit dem wir stetig an der Leistungsverbesserung des Versicherungsangebots arbeiten. Dass sich dies mit dem Abbau von administrativem Aufwand kombinieren lässt, ist ein großer Glücksfall, für den wir uns auch im Namen unserer Mitglieder bedanken!“

Bundestag bringt in Bereinigungssitzung Amateurmusikfonds auf den Weg – Amateurmusik wird sichtbar
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 10. November 2022 die Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Mio. EUR beschlossen.
Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein: Er ist ein wichtiges Element, um die Strukturen der Amateurmusik in der Fläche zu sichern. Bei den bislang bestehenden Fonds im Bereich der Kultur war die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hatte sich als Dachverband der Amateurmusik gemeinsam mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) in den letzten Jahren intensiv für eine solche Bundesförderung der Musik in der Breite eingesetzt. Der Fonds ist darauf ausgelegt, die bedeutende Chor- und Orchesterlandschaft in Deutschland substanziell und nachhaltig zu fördern. Damit schließt der Amateurmusikfonds eine Lücke der bisher bestehenden Bundeskulturfonds, die die Förderung der musikalischen Breitenkultur bisher nicht vorsahen.
Der Bundesmusikverband soll verantwortlich für die Verwaltung der zusätzlichen Finanzmittel werden. Er wird nun die verwaltungsmäßige Abstimmung mit dem Bund beginnen, um den Amateurmusikfonds zeitnah mit Leben zu füllen.
Dazu Paul Lehrieder MdB, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.: „Als Mitglied im Haushaltsausschuss habe ich mich von Beginn an für die Errichtung eines Amateurmusikfonds stark gemacht und freue mich, dass wir durch die Bewilligung Amateurmusik sichtbar machen können.“

Nachlese Fachbereichstagung: Wechsel im Leitungsteam der Spielleutemusik
Endlich wieder in Präsenz fand am 21. und 22. Oktober diesen Jahres die Tagung aller Fachbereiche in Fulda statt.
Im Fachbereich Spielleutemusik gab es an diesem Wochenende einen Wechsel im Leitungsteam: Jan Schillings, ehemals Bundesmusikdirektor Spielleutemusik, hat seinen sofortigen Rücktritt bekannt gegeben. Neue Herausforderungen im beruflichen Hauptamt lassen ein solch umfangreiches Ehrenamt nicht mehr zu. Frank Bott, ehemals Stellvertreter, hat sich bereit erklärt, kommissarisch die Position als Bundesmusikdirektor Spielleutemusik zu übernehmen. Langjährige Erfahrung in der Verbandsarbeit und seit 10 Jahren Mitglied im Leitungsteam der Spielleutemusik qualifizieren ihn als guten Nachfolger. Für den aus Altersgründen zurückgetretenen Hermann Dirscherl konnte mit Floris Freudenthal ein Nachfolger gefunden werden, der sich als erfahrener Dozent und Fachberater für die klassische Spielleute-Besetzung sowie als BDMV-Juror einbringen wird.
Im Fachbereich Blasmusik wurden die Auswirkungen der Energiekrise auf die Arbeit unserer Orchester und Ensembles diskutiert. Konzerthallen, Kirchen aber auch Schulen und Musikheime stehen den Orchestern wegen der gestiegenen Energiepreise als Konzert- und Probenorte nicht zur Verfügung. Turnhallen und öffentliche Gebäude werden als Notunterkünfte für Asylsuchende benötigt. Damit können viele Jahres- und Weihnachtskonzerte nicht durchgeführt werden. Gerade nach den geförderten Neustartprojekten zur Überwindung der Corona-Krise besteht damit wieder die Gefahr einer konzertlosen Weihnachtszeit. Weiterhin wurden die unterschiedlichen Modelle der Dirigierausbildung in den Mitgliedsverbänden erörtert. Zur Evaluierung und Aktualisierung der inhaltlichen Mindeststandards der Ausbildungsmodule wurde eine Arbeitsgruppe berufen.
Die Fachbereiche EDV/Neue Medien und Öffentlichkeitsarbeit tagten teilweise gemeinsam. Es gab neben dem Impuls der Fachbereichsleiterin, Jutta Mettig zur Nutzung von zwei onlinebasierten Medien- und Präsentationstools den intensive Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern beider Fachbereiche. In der Tagung des Fachbereichs EDV/Neue Medien wurden die weiteren Meilensteine zur Verbesserung und Optimierung des EDV-basierten Vereins- und Verbandsverwaltungsprogramms besprochen und ein Prioritätenplan für den Fachbereich entwickelt.
Die nächste gemeinsame Tagung aller Fachbereiche ist terminiert für 20-21. Oktober 2023.

Kampagnenstart „Die 3 PLUS“ – Warum Musizieren gesund ist
Die Pandemie hat offenbart, welche Verluste ohne gemeinsames Musizieren entstehen. Amateurmusizieren – dabei insbesondere Chor- und Blasmusik – kämpft mit dem Vorurteil, gesundheitsgefährdend zu sein. Die bundesweite Kampagne „Die 3 PLUS“ weist nun auf die vielfältig positiven Aspekte des Singens und Musizierens hin. Vereine und Verbände erhalten Argumentationsgrundlagen, um positiv für das Image der Amateurmusik zu werben. Auch neue Mitglieder sollen dafür begeistert werden.
Am 16. August ist die Kampagne „Die 3 PLUS“ des Amateurmusizierens gestartet. Die Kampagne ist eine Reaktion auf die weitreichenden Folgen der Pandemie im Bereich der musikalischen Breitenkultur. Die Mitgliedsverbände des Bundesmusikverbands wollen auf Initiative des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK die positiven Aspekte des Musizierens zurück ins Bewusstsein rufen.
Zwar spielt Musik für unsere Gesellschaft eine wichtige Rolle. Seit der Pandemie kämpft gemeinsames Musizieren mit dem Vorurteil gesundheitsgefährdend zu sein. Musizieren in Gruppen war im Amateurmusikbereich sogar lange Zeit ganz untersagt. Die Kampagne rückt nun die positiven Aspekte gemeinsamen Musizierens in den Fokus.
Grundlage dafür ist die bereits am 18. Juli veröffentlichte Publikation „Positive Aspekte des Musizierens“ von Wissenschaftler*innen und Expert*innen des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK. Die Arbeit zeigt: Gemeinsames Musizieren und Musikhören hat vielfältige positive Auswirkungen auf das gesundheitliche und soziale Wohlergehen einer Gesellschaft. Zusammengefasst werden diese in drei essenziellen Bereichen menschlichen Zusammenlebens – Gesundheit, Bildung und Gemeinschaft:
Musik tut gut. Musik kann Entspannung und Ausgleich für Körper und Geist sein, weckt Erinnerungen und Gefühle und kann wie ein Medikament wirksam werden.
Musizieren bildet. Musizieren fordert das Gehirn in jedem Alter heraus und kann helfen, schneller und besser zu lernen.
Gemeinsames Musizieren verbindet. Gemeinsames Musizieren ist eine komplexe gemeinschaftliche Koordinationsleistung, fördert Gemeinschaft, Empathie und Zusammenhalt und unterstützt bei der Bewältigung von Herausforderungen.
Dazu Prof. Dr. Stefan Koelsch, Neurowissenschaftler: „Eine Politik, welche die musikalische Bildung in der Fläche fördert, kann so auf lange Sicht die Lebensqualität einer Gesellschaft verbessern.“
Alle Musikensembles sind ausdrücklich aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen. Dazu werden über eine digitale Plattform Texte, Impulse und Grafiken bereitgestellt, die positiv für das Image des Amateurmusizierens werben, für den eigenen Verein angepasst und zur Mitgliedergewinnung genutzt werden können.
Ziel der Kampagne „Die 3 PLUS“ ist, den Vereinen und Verbänden Argumentationsgrundlagen für ihre Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit gegenüber Politik, Musikschulen und Schulen an die Hand zu geben.
Mit dem Start der Kampagne werden die Inhalte in einer konzertierten Aktion bis zum 30. Oktober online und in den sozialen Medien beworben. Die Vereine sind aufgefordert, die Kampagne tatkräftig zu unterstützen und in ihren Strukturen zu teilen.
Alle Informationen zur Kampagne und zu den Materialien finden Sie auf www.amudreiplus.de
Für Rückfragen steht Ihnen das Kompetenznetzwerk gerne zur Verfügung unter: amudreiplus@bmco.de
Pressebilder: Die BDMV hat für ihre Mitgliedsvereine eigene Motive erstellt, die auf der Website der BDMV heruntergeladen werden können: https://www.bdmv.de/de/kampagne-die-3-plus/

7. Patenveranstaltung der SV SparkassenVersicherung – Weitere Optimierung des Versicherungsangebots
Seit nunmehr über 50 Jahren bietet die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) ihren Mitgliedsvereinen über besondere Rahmenverträge mit der SV SparkassenVersicherung individuell auf die Belange der Musikvereine zugeschnittenen Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen an. Die Rahmenverträge umfassen die wichtigsten Versicherungen, die ein Verein benötigt, um seine eigene Existenz und seine Mitglieder während ihren Aktivitäten für den Verein abzusichern.
Sogenannte „Paten“ fungieren als Multiplikatoren und tragen die Themen an die Mitgliedsvereine des Landesverbandes heran. Einmal im Jahr veranstaltet die SV ein Zusammenkommen mit Schulung der Paten. Vom 10. bis 11. Juni 2022 fand die diesjährige Patenveranstaltung in Wörrstadt statt.
In diesem Jahr stand zunächst eine Feedback-Runde zu den Corona-Maßnahmen an. Gemeinsam haben die BDMV und die SV SparkassenVersicherung ein Maßnahmen-Paket geschnürt, welches aus einer Kombination von Beitragsersparnis und Leistungsverbesserung besteht. Sämtliche Reduzierungen werden automatisch bei der Jahresrechnung 2022 berücksichtigt. Neben den enthaltenen Leistungsverbesserungen sprechen wir von einem finanziellen Entgegenkommen in Höhe von rund 340.000 €.
Eine Neuerung wurde für die Mitversicherung von Veranstaltungen im HU-Rahmenvertrag besprochen. Alte Verträge beinhalten noch eine Staffelung nach Anzahl der versicherten Veranstaltungen. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alte Verträge umgestellt werden, um für mehr Versicherungsschutz sorgen zu können: So ist geplant, dass zukünftig auch alle Altverträge eine pauschale Mitversicherung von allen öffentlichen Veranstaltungen sowie Konzertreisen (über 3 Tage) mit Zusatzrisiken beinhalten, der Beitrag soll dann bei 127,70 € liegen. Zusatzrisiken bei Veranstaltungen sind beispielsweise:
- Abhandenkommen fremder Schlüssel
- Mietsachschäden
- Einsatz von Kraftfahrzeugen und/oder Pferden bei Umzügen und Altmaterialsammlungen
- Auf- und Abbau von Zelten und/oder Tribünen in eigener Regie
- Hüpf- und Springburgen sowie Kinderkarusselle
- Feuerwerke, Sonnwend-, Martins- und Osterfeuer
- Mai- und Weihnachtsbäume
- Verkaufsstände, Schieß- und Schaubuden
Gerne prüft die SV SparkassenVersicherung auch den aktuell bestehenden Versicherungsschutz für einen Verein (bdmv@sparkassenversicherung.de).
Neu eingeführt wird auch die pauschale Musikinstrumenten-Versicherung für Musikvereine, die sich an der Anzahl der aktiven Vereinsmitglieder orientiert. Sollte bei Verbandsorchestern Interesse an einer pauschalen Musikinstrumenten-Versicherung bestehen, kann gerne die Geschäftsstelle der BDMV kontaktiert werden.
Um mehr Transparenz in die verschiedenen Versicherungen zu bekommen, wird es zudem künftig in regelmäßigen Abständen Artikel zu den unterschiedlichen Bausteinen geben, die durch die BDMV und die SV SparkassenVersicherung erstellt und anschließend versendet werden. Diese werden dann auf der Homepage der BDMV zu finden sein und können zudem in den Verbandszeitschriften abgedruckt werden.

Bundesvereinigung blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück – Nachbericht zur Vollversammlung und Bundesvorstandssitzung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
Nach einer pandemiebedingten Verlegung der 21. Vollversammlung mit Bundesvorstandssitzung in den Herbst des Jahres 2020 konnte die 22. Vollversammlung mit Bundesvorstandssitzung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) in diesem Jahr wieder traditionsgemäß im Mai in Präsenz abgehalten werden.
Nach der Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Präsidenten Paul Lehrieder MdB bat dieser die Anwesenden, sich zum Totengedenken zu erheben.
Anhaltende Corona-Pandemie
Die sich anschließenden Berichten machen deutlich, dass auch das vergangene Jahr stark von den sich laufend ändernden Corona-Auflagen geprägt war. Dennoch kann auch auf Positives zurückgeblickt werden: Präsident Paul Lehrieder MdB betont unter anderem, dass die BDMV und die SV SparkassenVersicherung das bereits in 2021 geschnürte Maßnahmen-Paket für 2022 verlängern konnten. Sämtliche Reduzierungen werden automatisch bei der Jahresrechnung 2022 berücksichtigt. Neben den enthaltenen Leistungsverbesserungen sprechen wir von einem finanziellen Entgegenkommen in Höhe von rund 340.000 €. Schatzmeisterin Ursula Anlauf hebt die Umstellungen im Finanzwesen hervor, und dass eine Aufarbeitung alter Lasten rückwirkend bis 2017 erfolgen und offene Verbindlichkeiten abgebaut werden konnten. Bundesmusikdirektor Blasmusik Heiko Schulze schaut rückblickend auf viele kreative Lösungen wie Balkonkonzerte zurück und stellvertretend für den Bundesmusikdirektor Spielleutemusik berichtet Kay Prieß über das Wiederanlaufen von Jurorenschulungen auf digitalem Weg. Der Vorsitzende des Fachbereichs Öffentlichkeitsarbeit richten einen Appell an die Mitgliedsverbände, da sich nur wenige Pressemitteilungen der BDMV in deren Printmedien und Homepages wiederfinden. Schließlich nutzt Geschäftsführerin Anita Huhn die Gelegenheit, in Ihrem Jahresbericht die wichtigsten Themen aus dem Vorjahr wie Transparenzregister oder Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse sowie den Umzug und die personellen Änderungen in der Geschäftsstelle nochmals Revue passieren zu lassen
Jugendarbeit beständig weitergeführt
In der Jugendorganisation der BDMV, der Deutschen Bläserjugend (DBJ), gab es in der letzten Hauptversammlung einen Vorstandswechsel. Die Bundesvorsitzende Anne Meisberger wurde verabschiedet und Paul Lehrieder MdB dankt ihr für ihren über 10 Jahre andauernden Einsatz mit der Ehrenmedaille in Bronze.
Die Jugendarbeit wird beständig weitergeführt, wie stellvertretend für die neue Vorsitzende Volker Westermeyer berichtet. Zum Thema Kindeswohl und Prävention wurde ein neues Wimmelbild vorgestellt, welches auf kreative Art das Thema thematisiert. Verbände können dieses kostenlos bei der DBJ in unterschiedlichen Formaten anfragen.
Finanzlage stabil
Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 wurden durch die Geschäftsführerin Anita Huhn vorgestellt. Trotz des erwirtschafteten positiven Ergebnisses sind die Rücklagen gesunken. Grund hierfür ist der Abbau von Verbindlichkeiten bei der SV SparkassenVersicherung. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde auf Beschluss des Präsidiums eine Rücklage von 30.000 Euro für eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit der Künstlersozialkasse (KSK) gebildet. Der Bundesvorstand genehmigt die durch die Kassenprüfer empfohlene Entlastung des Vorstands für die Jahre 2020 und 2021 und genehmigt den Haushaltsansatz 2022.
Fachbereich EDV/Neue Medien unter neuer Leitung
Der Fachbereich EDV/Neue Medien hat der Vollversammlung schließlich Jutta Mettig als neue Leitung zur Wahl empfohlen, die Vollversammlung wählt sie einstimmig in das neue Amt. Damit bekommt der Fachbereich mit der freiberuflichen Organisationsentwicklerin und Dozentin eine mit der Amateurmusik bestens vertraute Person als neue Leitung, die vor allem das Thema Neue Medien fokussieren wird, während Olaf Bräutigam als Stellvertreter ComMusic weiter betreuen wird. Paul Lehrieder MdB gratuliert herzlich und wünscht gutes Gelingen im neuen Amt.
Ausblick
Als Termin für die nächste Bundesvorstandssitzung wird schließlich der Samstag, 6. Mai 2023 festgelegt. Das Präsidium der BDMV wird traditionsgemäß bereits am Vorabend tagen. Die Verbände werden gebeten, sich den Termin schon jetzt freizuhalten. Weitere Informationen rund um das Verbandsgeschehen sind auf der Homepage der BDMV zu finden.
Foto: Paul Lehrieder MdB (links) ehrt Anne Meisberger (c) BDMV

13 Millionen-IMPULS für Amateurmusik
Nach Lockerung der Corona-Maßnahmen unterstützt das Förderprogramm IMPULS Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Vom ca. 20 Millionen-Gesamtvolumen stehen noch 13 Millionen Euro für den Wiedereinstieg, die Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung der Ensembles bereit. Förderungen bis zu 15.000 Euro sind möglich.
Für Musikensembles im Amateurbereich und viele ehrenamtliche Musikvereine besteht ein bleibend großer Bedarf an finanzieller Unterstützung während der Corona-Pandemie, die gerade in ländlichen Räumen für lange musikalische Durststrecken gesorgt hat.
Das Förderprogramm IMPULS ermöglicht, jetzt endlich wieder durchzustarten: Gefördert werden Projekte in denen Open-Air-Konzerte, Videoerstellung zur Imagepflege und Mitliedergewinnung, Workshops und Jugendthemen, Musicalaufführungen oder Digitalisierung enthalten sein können.
Bereitgestellt werden die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR. Die Förderung soll den Musizierenden in ländlichen Räumen (bis 20.000 Einwohner) Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Amateurmusik soll zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden.
In drei Modulen kann IMPULS unterstützen:
Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten
Über 680 Amateurmusikensembles wurden oder werden bereits von IMPULS gefördert. Berichte über bereits abgeschlossene IMPULS-Projekte und weitere Informationen finden Sie auf der IMPULS-Webseite https://impuls.bundesmusikverband.de/ .
Es gibt im Moment keinen Antragsschluss. Für die Bearbeitungszeit bis zum Start des Projektes müssen 2 Monate eingeplant werden.
Bewertet werden die eingehenden Anträge von einer unabhängigen Jury. Alle beantragten Projekte müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Jedes Amateurmusikensemble kann nur einmal von IMPULS gefördert werden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) unterstützt vielfältig bei der Antragsstellung.
So bietet beispielsweise der 1. Vizepräsident, Michael Weber, digitale Infoveranstaltungen für Verbände und ihre Vereine an. Dieses Angebot wurde bereits von einigen Landes- und Kreisverbänden in Anspruch genommen. Weitere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle unter info@bdmv.de.
Foto:
Baden-Württemberg, Kur- und Trachtenkapelle Sasbachwalden, Credit: Martin Sigmund