Auch im zweiten Verfahren wurde zum Jahresbeginn 2020 der Statusfeststellungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung zurückgenommen! Bereits seit Sommer 2019 wurde die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. vermehrt mit der Thematik bzgl. der Einstufung von Dirigent*innen als Scheinselbstständige konfrontiert. Auslöser war ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, welches klären sollte, ob ein Dirigent eines Musikvereines als unabhängiger Beschäftigter oder als abhängiger Beschäftigter zu bewerten ist. Dank der Initiative der BDMV e.V. und der anwaltlichen Vertretung von Herrn Jakob Molitor wurde inzwischen auch im zweiten Fall der Statusfeststellungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung zurückgenommen und dem Widerspruch somit in beiden Fällen stattgegeben. Beide Verfahren konnten damit zu Gunsten der Vereine beendet werden.
Am 09.09 2019 fand hierzu ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung in Berlin statt, bei dem neben dem Präsidenten der BDMV e.V. Paul Lehrieder MdB und deren Geschäftsführerin Anita Bauer auch BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB das Anliegen der BDMV e.V. unterstützt hatte. Nachdem die DRV dabei deutlich gemacht hat, dass sie sich hierbei auf keinerlei Zugeständnisse oder Vereinfachung einlassen und ihre Prüfkriterien nicht anpassen wird, machte die BDMV e.V. dies zu ihrem aktuell drängendsten politischen Thema. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. Paul Lehrieder MdB befürchtete einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen für die Vereinslandschaft: „Wenn Dirigenten nicht mehr als Selbstständige gewertet werden, müssen Musikvereine hinsichtlich der Dirigenten in Zukunft als vollwertiger Arbeitgeber und nicht mehr als Auftraggeber agieren. Für die meist ehrenamtlich geführten Vereine wäre dies nicht nur eine zusätzliche administrative Herausforderung, sondern es würde auch eine enorme Kostensteigerung bedeuten.“