Deutsche Meisterschaft der Spielleutemusik 01.-02.10.2022 Furth im Wald – Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. aktualisiert Qualifikationstermine und stellt neue Homepage vor

Vom 01.-02.10.2022 richtet die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. die 6. Deutsche Meisterschaft der Spielleutemusik in Furth im Wald aus. Musikalisch ist die Deutsche Meisterschaft bundesweit die leistungsstärkste Veranstaltung der Spielleutemusik.

Auf Grund der Corona-Pandemie mussten im Frühjahr dieses Jahres zahlreiche Qualifikationswettbewerbe gestrichen werden und die Vorlaufzeit für die Teilnehmenden wurde dadurch stark verkürzt. Zumindest an den für 2021 bereits angesetzten Qualifikationsterminen konnte bislang größtenteils festgehalten werden. Für weitere Interessenten zur Ausrichtung von Qualifikationsveranstaltungen empfehlen wir den Kontakt mit dem designierten Bundesmusikdirektor Spielleute Jan Schillings (schillings@bdmv-online.de).

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200 Tage im Amt – Die neue Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. zieht positive Bilanz

Die neue Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. ist am 20.02.2020 genau 200 Tage im Amt und zieht eine positive Bilanz. Im Gespräch mit der Vorsitzenden des Fachbereichs Öffentlichkeitsarbeit Silke Schulze gibt Anita Bauer einen Einblick wie ihr Start verlaufen ist und kündigt in einem Ausblick an, dass sie sich auf bisherigen Erfolgen nicht ausruhen wird sondern bereits weitere Projekte und Ziele verfolgt werden.

Frau Bauer, Sie sind seit rund einem halben Jahr die neue Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV). Wie kamen Sie zu dieser Stelle?

Ich war sehr überrascht, als ich die Ausschreibung der Position gesehen habe, da selten Personalstellen bei Bundesverbänden zu besetzen sind. Da meine Wurzeln in der Blasmusik liegen fühlte ich mich sofort angesprochen. Nach meiner Bewerbung wurde ich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und bekam auch ziemlich schnell darauf eine Zusage. Ich habe gar nicht lange überlegt, sondern mich schnell bereit erklärt, die Stelle anzutreten – zwei Wochen später ging es dann auch schon los.

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Aktualisierung: Einstufung von Dirigenten und Dirigentinnen als Scheinselbstständige von der Deutschen Rentenversiche-rung nun in beiden Fällen zurückgenommen

Auch im zweiten Verfahren wurde zum Jahresbeginn 2020 der Statusfeststellungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung zurückgenommen! Bereits seit Sommer 2019 wurde die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. vermehrt mit der Thematik bzgl. der Einstufung von Dirigent*innen als Scheinselbstständige konfrontiert. Auslöser war ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, welches klären sollte, ob ein Dirigent eines Musikvereines als unabhängiger Beschäftigter oder als abhängiger Beschäftigter zu bewerten ist. Dank der Initiative der BDMV e.V. und der anwaltlichen Vertretung von Herrn Jakob Molitor wurde inzwischen auch im zweiten Fall der Statusfeststellungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung zurückgenommen und dem Widerspruch somit in beiden Fällen stattgegeben. Beide Verfahren konnten damit zu Gunsten der Vereine beendet werden.

Am 09.09 2019 fand hierzu ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung in Berlin statt, bei dem neben dem Präsidenten der BDMV e.V. Paul Lehrieder MdB und deren Geschäftsführerin Anita Bauer auch BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB das Anliegen der BDMV e.V. unterstützt hatte. Nachdem die DRV dabei deutlich gemacht hat, dass sie sich hierbei auf keinerlei Zugeständnisse oder Vereinfachung einlassen und ihre Prüfkriterien nicht anpassen wird, machte die BDMV e.V. dies zu ihrem aktuell drängendsten politischen Thema. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. Paul Lehrieder MdB befürchtete einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen für die Vereinslandschaft: „Wenn Dirigenten nicht mehr als Selbstständige gewertet werden, müssen Musikvereine hinsichtlich der Dirigenten in Zukunft als vollwertiger Arbeitgeber und nicht mehr als Auftraggeber agieren. Für die meist ehrenamtlich geführten Vereine wäre dies nicht nur eine zusätzliche administrative Herausforderung, sondern es würde auch eine enorme Kostensteigerung bedeuten.“

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