Die Kosten für Anreise und Unterkunft können seitens der BDMV nur für eine Verbandsvertreterin / einen -vertreter pro Fachbereich übernommen werden. Alle weiteren Personen müssen die entstehenden Kosten selbst tragen. Die Fahrtkosten können bis zu einer Höhe von 60,– € pro Verbandsvertreter/in erstattet werden, es gilt die Reisekostenrichtlinie der BDMV.
Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) beabsichtigt, Fotos im Rahmen der Tagung anzufertigen. Diese sollen ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden:
- Öffentlichkeitsarbeit der BDMV (Werbematerial, Zeitungsartikel, etc.)
- Veröffentlichung auf der Homepage der BDMV und deren Social-Media-Kanälen
Alle Fotos werden ohne Namensnennung veröffentlicht. Mit der Anmeldung zu der oben aufgeführten Veranstaltung erklärt Ihr Euch mit der Veröffentlichung für oben genannte Zecke einverstanden. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden (wendet euch zum Widerruf schriftlich an unsere Geschäftsstelle). Bei Widerruf entstehen Euch keine Nachteile.