Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.

Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm neben kommunalen Angeboten auch

  • Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mit Hilfe von Trägern umsetzen (Feld 1a) sowie
  • Einzelprojekte, die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1b).

Bewerben können sich nicht nur einzelne Jugendliche, antragsberechtigt sind auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Vereine) mit Sitz in Deutschland. Sofern ein Träger die Förderung beantragt ist es wichtig zu belegen, dass durch das Projekt auch Kinder in Risikolagen erreicht werden.

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung pro Projekt liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Anträge können ab dem  01.02.2023 über ein Web-Portal gestellt werden. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Weitere Informationen gibt es auf: https://www.das-zukunftspaket.de/